Ebenso hat der Hausarrest ähnlich wie Haft zur Folge, dass der Beschwerdeführer aufgrund der sehr beschränkten Bewegungsfreiheit nicht in neue Gruppen geraten würde, in welchen eine Gruppendynamik analog jener seiner bisherigen Gruppe entstehen könnte. Dennoch könnte der Beschwerdeführer nach wie vor über das Internet Kontakt zu den Mitbeschuldigten oder anderen Gruppierungen aufnehmen und so wieder in das alte bzw. in ein problematisches Gruppengefüge geraten. Ebenso wären - 16 -