Es müsse konstatiert werden, dass die Schutzfaktoren beim Beschwerdeführer (Entwicklungs-/Nachreifungspotential; fehlende Drogen-/Alkoholproblematik; stabiles, supportives und prosoziales familiäres Umfeld; gute berufliche Leistungsfähigkeit; mögliche Beeinflussbarkeit durch Strafe; intellektuelle Fähigkeiten, die das Entwicklungspotential weiter fördern) in der Vergangenheit offenbar trotz Vorliegens nicht geeignet gewesen seien, die Risikofaktoren derart zu kompensieren, dass der Beschwerdeführer ein deliktfreies Leben habe führen können.