3.3. Mit Beschwerdeantwort verweist die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Lau- fenburg auf verschiedene bisherige Gerichtsentscheide und Eingaben und weist zudem darauf hin, dass das Bezirksgericht Rheinfelden zwischenzeitlich für die anzusetzende Hauptverhandlung 9 Tage im Zeitraum von April bis Juni 2026 in Aussicht gestellt habe.