Seit dem 14. Juli 2025 befinde sich die Anklageschrift beim Bezirksgericht Rheinfelden. Das Gericht habe erst am 21. Oktober 2025 erste Schritte unternommen. Mit der nun beabsichtigten Ansetzung der Hauptverhandlung im Juni 2026 werde die in Haftfällen geltende Frist von sechs Monaten nahezu verdoppelt. Bis zu diesem Zeitpunkt werde der Beschwerdeführer mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht haben. Bereits jetzt sei eine teilbedingte Freiheitsstrafe ausgeschlossen.