Bei den Brandstiftungen seien nie eigentliche Brände entstanden, welche mit dem Wort Brandstiftung normalerweise assoziiert würden. Absurd sei der Vorwurf, dass mit dem Anbringen eines Hemmschuhs auf einem Gleis ein hoher Sachschaden entstehen und potentiell eine grosse Zahl von Passagieren gefährdet werden könne. Eine Wiederholungsgefahr in Bezug auf Vermögensdelikte könne nach 18 Monate Haft nicht mehr gerechtfertigt werden. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass eine akute Gefahr -8-