Verfahrens könne mittels Verzichts der Anfechtung verhindert werden. Zwischenzeitlich sei dem Beschwerdeführer jedoch mitgeteilt worden, die Hauptverhandlung solle erst im Juni 2026 stattfinden. Aufgrund der Verfahrensverzögerung und der Verletzung des Beschleunigungsgebots habe sich der Beschwerdeführer gezwungen gesehen, ein erneutes Haftentlassungsgesuch zu stellen.