3. 3.1. Gegen diese ihm am 13. November 2025 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. November 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte: " 1. Die Verfügung vom 12. November 2025 des Zwangsmassnahmengerichts Kanton Aargau, Laufenburg sei aufzuheben und der Beschuldigte sei umgehend aus der Haft zu entlassen.