Mit Verfügung vom 13. Oktober 2025 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Sicherheitshaft bis zum 14. Januar 2026. 2. 2.1. Am 31. Oktober 2025 stellte der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Rheinfelden ein Haftentlassungsgesuch. Das Bezirksgericht Rheinfelden leitete das Haftentlassungsgesuch am 3. November 2025 mit dem Antrag auf Abweisung an das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau zum Entscheid weiter. 2.2. Mit Verfügung vom 12. November 2025 wies das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau das Haftentlassungsgesuch ab. -4-