Mit Verfügung vom 2. Mai 2025 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Untersuchungshaft um drei Monate bis zum 6. August 2025. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau schützte diese Verfügung mit Entscheid SBK.2025.123 vom 2. Juni 2025. 1.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob am 14. Juli 2025 beim Bezirksgericht Rheinfelden Anklage gegen den Beschwerdeführer und beantragte dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Eingabe vom 14. Juli 2025 Sicherheitshaft. Mit Verfügung vom 17. Juli 2025 ordnete das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau Sicherheitshaft bis einstweilen am 14. Oktober 2025 an.