3. Die Vorbringen des Gesuchstellers zielen primär auf die Verfügung vom 21. Oktober 2025 betreffend Wechsel der amtlichen Verteidigung und Verschiebung der Hauptverhandlung. Der Gesuchsteller erblickt eine Befangenheit von Gerichtspräsident B._____ im Umstand, dass dieser ihm den beantragten Wechsel der amtlichen Verteidigung nicht gewährte. Entgegen dem Gesuchsteller kann darin jedoch kein Ausstandsgrund ausgemacht werden. Gerichtspräsident B.__