_ sei zudem am 17. Oktober 2025 noch davon ausgegangen, dass für den Gesuchsteller eine neue amtliche Verteidigung bestellt werden müsse. Es sei stossend, unhaltbar und willkürlich, dass diese gerichtliche Einschätzung nun kurz vor der Hauptverhandlung zum Nachteil des Gesuchstellers verworfen werde. Die Aberkennung der notwendigen Verteidigung in der vorliegenden Konstellation bedeute eine schwerwiegende Verletzung fundamentaler grundrechtlich geschützter Verteidigungsrechte und damit einen besonders krassen Rechtsfehler, welcher einen Ausstandsgrund begründe.