2. Der Gesuchsteller führt zur Begründung des Ausstandsbegehrens aus, Gerichtspräsident B._____ habe mit Verfügung vom 21. Oktober 2025 nicht nur die ersuchte Einsetzung von Kim Mauerhofer als neue amtliche (notwendige) Verteidigerin abgewiesen, sondern darüber hinaus auch dem Gesuchsteller die notwendige Verteidigung an sich explizit aberkannt. Die von ihm angeführte Begründung sei klarerweise falsch. Gerichtspräsident B._____ sei zudem am 17. Oktober 2025 noch davon ausgegangen, dass für den Gesuchsteller eine neue amtliche Verteidigung bestellt werden müsse.