3.2. Gerichtspräsident B._____ überwies das Ausstandsbegehren mit Eingabe vom 5. November 2025 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau. 3.3. Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: