 Als Hauptnachteil nannte B._____ mit Strafanzeige den Verlust sämtlicher Informationen in Kindesbelangen. Die Beschwerdeführerin habe ihm mit der eigenmächtigen und gesetzeswidrigen Ummeldung der Wohnadresse der gemeinsamen Kinder die Kontrolle über die Kinderbelange entreissen wollen. Sie habe die neue Hauptwohnsitzbestätigung der gemeinsamen Kinder bei Behördenstellen und Dritten hinterlegt. Sämtliche Post gehe an die neue Adresse. Er werde nicht mehr über aktuelle Geschehnisse und Entwicklungen betreffend die Kinder informiert. Teilweise verweigerten ihm die Behörden sogar Auskünfte (Rz. 17).