Der Elternteil, der die Familienzulagen bezieht, muss die Zulagen dem Elternteil weiterleiten, der mit dem Kind lebt. Werden die Familienzulagen nicht weitergeleitet, kann der Elternteil, der für das Kind sorgt, beantragen, dass ihm die Familienzulagen direkt ausgerichtet werden (vgl. hierzu < https://www.bsv.admin.ch/ de/familien- zulagen-leistungen-und-voraussetzungen >). Dementsprechend kann ein allfälliger Anspruch von B._____ auf die Kinderzulagen nicht durch einen Wechsel beim Bezug der Kinderzulagen vereitelt worden sein. Ein gewichtiger finanzieller Vor- oder Nachteil lässt sich auf diese Weise nicht dartun.