 Als Vor- bzw. Nachteil erwähnte B._____ in seiner Strafanzeige, dass die Kinderzulagen nun an die Beschwerdeführerin anstatt an ihn ausbezahlt würden (Rz. 16). Dem ist entgegenzuhalten, dass die Kinderzulagen für den Unterhalt der Kinder verwendet werden müssen. Der Elternteil, der die Familienzulagen bezieht, muss die Zulagen dem Elternteil weiterleiten, der mit dem Kind lebt.