2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden führt gegen die Beschwerdeführerin eine Strafuntersuchung wegen Falschbeurkundung, mithin wegen eines Verbrechens, welches mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (Art. 251 Ziff. 1 StGB). Die Abweisung des Gesuchs um amtliche Verteidigung begründete sie damit, dass es offensichtlich um einen Bagatellfall gehe und dass in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einfache Fallverhältnisse vorlägen.