2. Die Beschwerdeführerin stellte am 31. Oktober 2025 bei der Staatsanwaltschaft Baden (sinngemäss) ein Gesuch um Gewährung der amtlichen Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft Baden wies dieses mit Verfügung vom 4. November 2025 ab. 3. 3.1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Beschwerde vom 10. November 2025 die Aufhebung der ihr am 6. November 2025 zugestellten Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 4. November 2025, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Ihre freigewählte Verteidigerin sei als ihre amtliche Verteidigerin einzusetzen.