" Der andere Elternteil ist über den Wechsel des Aufenthaltsortes informiert (Art. 301a ZGB)." 1.2. B._____ erstattete deswegen am 17. April 2025 bei der Staatsanwaltschaft Baden Strafanzeige gegen die Beschwerdeführerin. Er beantragte die Eröffnung einer Strafuntersuchung wegen Art. 251 Ziff. 1 StGB und anderer in Frage kommender Straftatbestände. Die Beschwerdeführerin sei unter Wahrung seiner Teilnahmerechte zu befragen, schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen.