3.2.5. Bei einem "Abnahme-/Übergabeprotokoll für Wohnräume" ist das Original für den Vermieter, der rosa Durchschlag für die wegziehende Partei und der hellblaue Durchschlag für den einziehenden Mieter bestimmt (vgl. Auskunft beim Hauseigentümerverband, act. 80). Möglicherweise führte vorliegend das nicht dem üblichen Verhalten entsprechende Vorgehen mit dem Kopieren des Protokolls zuhause beim Beschuldigten zum Misstrauen beim Beschwerdeführer. Ebenso gut möglich könnte aber auch dessen Nichtwissen (in Bezug auf die Durchschläge oder die Möglichkeit der Verweigerung einer Protokollunterzeichnung bei Nichteinverständnis [mit dem protokollierten Zustand]) oder die von C.__