Die Fensterbänke waren nicht gerade und beschädigt und hatten Risse"). Insgesamt ist anzunehmen, dass es sich beim "Original" vom "Abnahme-/Übergabeprotokoll für Wohnräume" tatsächlich um das am 2. September 2020 ausgefüllte Protokoll handelt, wenngleich wohl nicht alles neuwertig war, was als neuwertig protokolliert worden ist (vgl. Einvernahme von F._____ vom 12. April 2024, Frage 15, act. 126; Einvernahme des Beschwerdeführers vom 1. Februar 2023, Frage 31, act. 101).