3.2.4. Die Meldung/Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erfolgte durch den Präsidenten der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg, welcher das "Original" vom "Abnahme-/Übergabeprotokoll für Wohnräume", datiert vom 2. September 2020 (act. 60 ff.), zurückbehielt und insbesondere aus den Unterschriften des Beschwerdeführers mit unterschiedlichen Ausprägungen auf den Verdacht der Urkundenfälschung schloss (vgl. Meldung/Anzeige des Präsidenten der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg vom 30. November 2022, act. 50 f.). Aus dem Gutachten des Forensischen Instituts Zürich betreffend -8-