Weiter sei der Beschwerdeführer in der Zeit vom 5. Februar 2015 bis 21. Dezember 2017 als Mitglied des Verwaltungsrats der E._____ AG im Handelsregister eingetragen gewesen. Das Konkursgericht habe über diese Gesellschaft am 19. bzw. 21. Februar 2018 den Konkurs eröffnet, welcher mangels Aktiven am 15. August 2019 eingestellt worden sei. Im Vorfeld sei die E._____ AG mehrfach betrieben worden. Spätestens mit der Ausstellung der Verlustscheine vom 9. März 2017 über Fr. 5'569.45 und Fr. 10'076.90 habe der Beschwerdeführer zumindest erkennen müssen, dass Besorgnis zur Überschuldung bestanden habe, die ihn als Verwaltungsratsmitglied zu Massnahmen verpflichte. Trotz dieser offensichtlichen