Da dies nicht erfolgt sei, sei ihm das rechtliche Gehör verweigert worden. Er habe im Gesuch darauf hingewiesen, dass er nicht arbeiten dürfe und höchstens Schulden habe, aber sicher kein Vermögen. Unter diesen Umständen habe er gar keine Unterlagen zu Einkommen und Vermögen einreichen können und könne es auch jetzt nicht. Vorliegend könnte das Gericht seine frühere Geldstrafe in der Höhe von 64 Tagessätzen widerrufen, sodass eine Geldstrafe über 120 Tagessätzen drohe. Der Fall weise tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten vor. Es sei der objektive als auch der subjektive Tatbestand bestritten und die Ereignisse hätten teilweise vor über 14 Jahren stattgefunden.