2.3. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2025 wies die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden (fortan: Vorinstanz) das Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung ab. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 27. Oktober 2025 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. November 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte: " 1. Die Verfügung des Bezirksgerichts Baden vom 21. Oktober 2025 sei aufzuheben.