1.2. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 16. Juni 2025 Einsprache gegen den Strafbefehl vom 9. Dezember 2024, woraufhin die Staatsanwaltschaft Baden am 1. Juli 2025 den Strafbefehl samt Akten dem Bezirksgericht Baden zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 23. Juli 2025 teilte der Beschwerdeführer der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden mit, dass er Rechtsanwalt Peter Steiner mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt habe. 2.2. Mit Eingabe vom 28. Juli 2025 beantragte der Beschwerdeführer die Anordnung einer amtlichen Verteidigung und Bestellung von Rechtsanwalt Peter Steiner als amtlicher Verteidiger.