Bereich des möglichen Strafrahmens bei lediglich sieben Monaten an (E. 6.9). Auch die wegen mehrfacher Missachtung eines Kontakt- und Rayonverbots vorgenommene Asperation der Einsatzstrafe um lediglich zwei Monate auf neun Monate (E. 6.10) erscheint summarisch betrachtet in Beachtung der (mutmasslich) verübten Delinquenz bereits moderat.