Der Führungs- und Entlassungsbericht, dessen Einholung er beantrage, werde positiv ausfallen und belegen, dass die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung gestützt auf Art. 86 Abs. 1 StGB erfüllt seien. Er werde nach seiner Entlassung wieder an seinem letzten Arbeitsort arbeiten können, sich wohl verhalten und auch das Kontakt- und Rayonverbot respektieren. Zwar könne die Legalprognose sicher nicht als "sehr günstig" bezeichnet werden. Allerdings habe er nun gelernt, dass er sich von B._____ fernhalten müsse. Damit sei von einer günstigen Legalprognose auszugehen. Die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung seien gegeben.