Bei wiederholten Zurückweisungen sei mit psychopathologischen Reaktionen zu rechnen, umfassend nicht nur autoaggressiv-suizidales Verhalten, sondern mit "geringer bis mässiger" Wahrscheinlichkeit auch schwere Gewalthandlungen gegenüber B._____ (zu Frage 2.3.3; vgl. auch forensisch-psychiatri- sches Gutachten, S. 36, wonach der Beschwerdeführer der Gruppe "zurückgewiesener Stalker" zuzuordnen sei, die unter den verschiedenen Stalker-Typen am stärksten für Gewaltanwendungen prädestiniert seien; wonach es im Allgemeinen im Rahmen von stalkingassoziierter Gewalt zwar nur in Ausnahmefällen zu lebensgefährlichen Verletzungen oder Tod