Zur Prognose selbst wurde ausgeführt, dass im Falle der Entlassung aus dem Gefängnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei, dass der Beschwerdeführer – auch ohne Erlaubnis – die Nähe zu B._____ suchen werde. Bei wiederholten Zurückweisungen sei mit psychopathologischen Reaktionen zu rechnen, umfassend nicht nur autoaggressiv-suizidales Verhalten, sondern mit "geringer bis mässiger" Wahrscheinlichkeit auch schwere Gewalthandlungen gegenüber B._____ (zu Frage 2.3.3;