3.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden teilte mit Eingabe datiert vom 11. November 2025 (Postaufgabe am 13. November 2025) mit, auf eine Vernehmlassung zur Beschwerde zu verzichten, und informierte die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts über den Wunsch von B._____, in der Sache keine eingeschriebenen Sendungen zugestellt zu erhalten, über eine allfällige Haftentlassung aber informiert zu werden. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: