5.1 und 5.2) und verwies den Beschwerdeführer für 5 Jahre des Landes (Dispositiv-Ziff. 6). Zudem ordnete das Bezirksgericht Baden mit im Rahmen des Urteils ergangenem Beschluss an, dass der Beschwerdeführer zur Sicherung des Strafvollzugs zurück in Haft gehe. 1.7. Der Beschwerdeführer meldete gegen dieses Urteil am 22. Juli 2025 die Berufung an. 2. 2.1. Der Beschwerdeführer stellte am 14. Oktober 2025 beim Bezirksgericht Baden ein Gesuch um sofortige Entlassung aus der Sicherheitshaft. 2.2. Die Staatsanwaltschaft Baden teilte dem Bezirksgericht Baden mit Eingabe vom 20. Oktober 2025 mit, auf eine Stellungnahme zum Haftentlassungsgesuch zu verzichten.