1. 1.1. Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Beschwerdeführer wegen Drohung, mehrfacher (teilweise versuchter) Nötigung, Sachbeschädigung und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen mit Urteil vom 26. Juni 2024 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 2'000.00. An die Freiheitsstrafe rechnete es ihm 367 Tage Untersuchungshaft (i.S.v. Art. 110 Abs. 7 StGB) an. Zudem sprach es zum Schutz von B._____ ein dreijähriges Kontakt- und Rayonverbot aus.