Er legt eine ärztliche Bescheinigung von Dr. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, vom 9. Oktober 2025, vor. Darin wird ausgeführt, der Beschwerdeführer leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Er und seine Partnerin seinen im Jahr 2022 in Ungarn durch dortige Polizeikräfte inhaftiert, gefoltert und seine Partnerin vergewaltigt worden, was traumatisch gewesen sei. Beide seien seither arbeitsunfähig. Aufgrund dessen könne es vorkommen, dass der Beschwerdeführer bei einer Vernehmung, in der er allein mehreren Beamten gegenübertreten müsse, Flashbacks erlebe. Aus ärztlich-psychiatrischer Sicht sei eine anwaltliche Begleitung erforderlich.