2. 2.1. Der Beschwerdeführer begründete sein Gesuch um amtliche Verteidigung damit, er sei IV-Bezüger und aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen. Aufgrund seiner psychischen Verfassung sei es ihm nicht möglich, die erforderlichen rechtlichen Schritte eigenständig vorzunehmen. Er verfüge nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen.