3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 25. Oktober 2025 zugestellte Verfügung am 3. November 2025 Beschwerde. Er beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 24. Oktober 2025 und die Gewährung der amtlichen Verteidigung. 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 20. November 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge. 3.3. Der Beschwerdeführer reichte am 3. Dezember 2025 eine Stellungnahme ein. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: