Aus dem Gutachten des Forensischen Instituts Zürich betreffend Handschriftenuntersuchung vom 10. Oktober 2024 geht hervor, dass die Untersuchungsbefunde leicht dafür sprächen, dass alle Unterschriften auf dem "Abnahme-/Übergabeprotokoll für Wohnräume", datiert vom 2. September 2020, echt seien und vom Beschwerdeführer selbst stammten (act. 45.49 ff.). Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde das Fälschungsargument erneut vor, unterlässt es indessen, sich mit dem Gutachten auseinanderzusetzen. Auf das Gutachten ist somit abzustellen.