60 ff.), zurückbehielt und insbesondere aus den Unterschriften des Beschwerdeführers mit unterschiedlichen Ausprägungen auf den Verdacht der Urkundenfälschung schloss (vgl. Meldung/Anzeige des Präsidenten der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg vom 30. November 2022, act. 50 f.). Aus dem Gutachten des Forensischen Instituts Zürich betreffend Handschriftenuntersuchung vom 10. Oktober 2024 geht hervor, dass die Untersuchungsbefunde leicht dafür sprächen, dass alle Unterschriften auf dem "Abnahme-/Übergabeprotokoll für Wohnräume", datiert vom 2. September 2020, echt seien und vom Beschwerdeführer selbst stammten (act.