Der Beschuldigte behaupte, es sei durch sie ein Schaden in der Höhe von Fr. 75'767.00 entstanden, gleichzeitig habe er aber das Haus bereits weitervermieten können. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau und das Obergericht sollten eine Kontrolle machen und schauen, wie alt das Haus sei, wenn sie sagten, das Protokoll stimme und sei nicht gefälscht worden. Es sei kein Protokoll mit Durchschlag gewesen und dieses sei nicht vor Ort abgegeben worden. Der Beschuldigte habe das -5- Protokoll mit nach Hause genommen und es erst 2 Wochen später im Briefkasten hinterlegt.