4.3.3. Das zweiseitige Merkblatt zur Siegelung ist zwar (weil mit Beispielen unterlegt) konkreter und anschaulicher als die Rechtsbelehrung auf dem Sicherstellungsprotokoll formuliert, aber für einen juristischen Laien bei einmaligem Durchlesen ohne nähere Erläuterungen ebenfalls nicht einfach zu verstehen. Trotz oder gerade wegen seines Umfangs ist es zudem in ähnlicher Weise wie das Sicherstellungsprotokoll in einer missverständlichen Weise unvollständig.