Diese Auflistung gesetzlicher Bestimmungen ermöglicht es einem juristischen Laien kaum, sich über das Siegelungsverfahren und die Bedeutung eines Siegelungsantrags oder -verzichts im konkreten Fall ein zutreffendes Bild zu machen. So ist der Gehalt der zitierten Gesetzesbestimmungen für einen juristischen Laien nur schon deshalb kaum richtig zu erfassen, weil teilweise auf inhaltlich nicht zitierte andere Gesetzesbestimmungen (Art. 170-173 StPO) verwiesen wird. Die Belehrungen sind zudem in verschiedenen Punkten in einer missverständlichen Weise unvollständig: