Die von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg mit Beschwerdeantwort eingereichte Aktennotiz vom 16. November 2025 ändert hieran nichts. Darin wird zwar geltend gemacht, dass eine "vollumfängliche Rechtsbelehrung" stattgefunden habe. Sodann wird spezifiziert, dass der Beschwerdeführer über sein Aussage- und Mitwirkungsverweigerungsrecht, sein Recht auf Verteidigung und einen Dolmetscher sowie die Folgen einer falschen Anschuldigung, Begünstigung und Irreführung aufgeklärt worden sei. Überzeugende Hinweise, dass der Beschwerdeführer damals "im Dienstfahrzeug sitzend" mündlich auch über seine Siegelungsrechte und die Folgen eines Siegelungsverzichts belehrt wurde, lassen sich der