4. 4.1. Folgt man der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg, verzichtete der Beschwerdeführer mit seiner Unterschrift unter dem Sicherstellungsprotokoll am 14. Oktober 2025 um 4.58 Uhr endgültig auf sein Siegelungsrecht, mithin vor seiner ersten formellen Einvernahme als beschuldigte Person am 14. Oktober 2025 ab 8.08 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt dürften ihm jedenfalls die Rechtsbelehrungen des Sicherstellungsprotokolls und des Siegelungsmerkblatts vorgelegen haben.