Im Sicherstellungsprotokoll sei explizit festgehalten, dass keine Siegelung verlangt werde. Der Beschwerdeführer habe das Sicherstellungsprotokoll am 14. Oktober 2025 um 4.58 Uhr vorbehaltslos unterzeichnet und damit nicht nur bestätigt, sämtliche Seiten gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben, sondern sich "auf Basis der gegebenen Umstände" explizit gegen eine Siegelung des Mobiltelefons Samsung S21 oder ein Zuwarten mit dem Siegelungsentscheid ausgesprochen.