3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 26. November 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. -3- 3.3. Mit "Beschwerdereplik" vom 11. Dezember 2025 beantragte die Beschwerdeführerin, die Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 26. November 2025 sei aus dem Recht zu weisen. Im Übrigen hielt sie an ihren Beschwerdeanträgen fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: