3. 3.1. Gegen diese ihr am 20. Oktober 2025 zugestellte Beschlagnahmeverfügung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. Oktober 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei der Beschlagnahmebefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 17. Oktober 2025 aufzuheben und der Tresor H0559 der Beschwerdeführerin herauszugeben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse."