2.1.6. Schliesslich rügt der Beschwerdeführer, dass die Kantonale Staatsanwaltschaft den Fokus auf angebliche familiäre Konflikte zwischen ihm und seiner Schwester gelegt und dabei deren ursächliche Bedeutung im Gesamtzusammenhang falsch bewertet habe. Der familiäre Konflikt stelle lediglich den Ausgangspunkt einer Kette von Ereignissen dar, welche im weiteren Verlauf zu den rechtswidrigen Handlungen und Pflichtverletzungen der O._____ AG in Liquidation sowie der P._____ AG geführt hätten.