in der Strafsache gegen diverse Beschuldigte -3- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Der Beschwerdeführer erstattete mit Eingabe vom 7. Oktober 2025 bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau eine Strafanzeige gegen diverse Personen wegen diverser Delikte. 2. Die Kantonale Staatsanwaltschaft verfügte am 20. Oktober 2025 gestützt auf Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO, dass die Strafanzeige nicht an die Hand genommen werde. Diese Nichtanhandnahmeverfügung wurde am 21. Oktober 2025 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.