3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erstattete am 24. Februar 2025 die Beschwerdeantwort. Sie beantragte die Gutheissung der Beschwerde, unter Kostenfolgen. 3.3. Die Beschuldigte liess sich nicht vernehmen. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: