Die Beschuldigte machte geltend, dass der Beschwerdeführer ihr einen Finger der linken Hand gebrochen habe. Sowohl der Beschuldigten als auch dem Beschwerdeführer wurde noch gleichentags das Formular "Strafantrag & Privatklage" ausgehändigt. Die Beschuldigte zog ihre Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. Dezember 2024 zurück. 2. Am 9. Januar 2025 verfügte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm bezüglich des Vorfalls vom 7. Dezember 2024 in T._____ sowohl betreffend die Beschuldigte als auch den Beschwerdeführer je die Nichtanhandnahme. Diese Verfügungen wurden am 13. Januar 2025 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.